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Solarstrom mit Nachbarn teilen: Was Energy Sharing seit Juni 2026 möglich macht

Posted on 6 Okt. um 11:48 pm Uhr
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Stand: 7. Oktober 2026. Die Regeln sind neu, die Praxis wird sich erst noch einspielen.

Bisher blieb für überschüssigen Solarstrom meist nur eine Möglichkeit: einspeisen und eine geringe Vergütung bekommen. Seit dem 1. Juni 2026 gibt es eine zweite: Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz. Dabei teilen Sie Ihren Strom über das öffentliche Netz mit anderen, zum Beispiel mit dem Nachbarn gegenüber, einem Verein oder einer Energiegemeinschaft.

Was dafür nötig ist

  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter) bei allen Beteiligten, damit der Verbrauch viertelstundengenau erfasst wird.
  • Gleiches Netzgebiet: Zunächst muss das Teilen innerhalb des Bilanzierungsgebiets des Netzbetreibers möglich sein. Ab Juni 2028 soll es auch in angrenzenden Netzgebieten gehen.
  • Eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung zwischen Erzeuger und Teilnehmern. Sie regelt, wer wann wie viel Strom bekommt und zu welchem Preis.
  • Ein normaler Stromvertrag bleibt bestehen. Reststrom, den die Anlage gerade nicht liefert, kommt weiter vom Versorger.
  • Kein überwiegend gewerblicher Zweck. Betreiber sind Privatpersonen oder juristische Personen des Privatrechts, etwa Vereine und Genossenschaften. Klassische Energieversorger sind ausgeschlossen.

Für wen sich das lohnt

  • Für größere Dachanlagen, deren Überschuss sonst zu niedriger Vergütung eingespeist wird.
  • Für Vereine, Betriebe und Hausgemeinschaften mit einem Erzeuger und mehreren Abnehmern in der Nähe.
  • Weniger für eine kleine Anlage mit wenig Überschuss: Der Aufwand für Messtechnik und Vereinbarung muss sich lohnen.

Was noch offen ist

Preise, Abrechnung und die Rolle der Netzbetreiber müssen sich in der Praxis erst einspielen. Smart Meter sind nicht überall verbaut, und nicht jeder Messstellenbetreiber ist schon darauf eingestellt. Wir prüfen für Sie vorab, ob bei Ihnen die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Was Sie jetzt tun können

  • Fragen Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber nach dem Stand Ihres Smart-Meter-Einbaus.
  • Planen Sie bei einer neuen Anlage den Zählerschrank so, dass intelligente Messtechnik später problemlos nachgerüstet werden kann.
  • Klären Sie vorab mit möglichen Teilnehmern, ob Interesse besteht.

Sie überlegen, Strom zu teilen? Wir prüfen, ob es sich bei Ihnen lohnt.

Quellen: pv magazine, enerix, reduco. Kein Rechts- oder Steuerrat.

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