Smartelektric GmbH · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Smartelektric GmbH, Egerländerstr. 4, 36179 Bebra (nachfolgend „Smartelektric“), über Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Ladeeinrichtungen und zugehöriger Elektroinstallation sowie über Serviceleistungen.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Smartelektric ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Die VOB/B ist nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Vorab-Angebote auf Basis einer digitalen Dachplanung sind unverbindlich. Das verbindliche Angebot wird nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt.
(2) Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist durch Unterzeichnung des Bestellformulars annimmt. Die Unterzeichnung kann elektronisch erfolgen. Smartelektric bestätigt den Eingang in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem angenommenen Angebot. Nicht aufgeführte Leistungen, insbesondere Dacharbeiten durch Dachdecker, statische Gutachten, Erdarbeiten, Arbeiten an Bestandsanlagen Dritter und Gebühren von Netz- oder Messstellenbetreibern, sind nicht enthalten.
(2) Smartelektric darf vereinbarte Komponenten durch technisch und qualitativ mindestens gleichwertige ersetzen, wenn die vereinbarte Komponente nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung lieferbar ist und der Austausch dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird vorher informiert.
(3) Zeigen sich erst bei der Ausführung technische, statische oder sicherheitsrelevante Umstände, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren, unterbricht Smartelektric die betroffenen Arbeiten, informiert den Kunden und erstellt erforderlichenfalls ein Nachtragsangebot. Zusätzliche Leistungen werden nur mit Zustimmung des Kunden ausgeführt, außer zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr.
(4) Smartelektric darf fachkundige Nachunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er Eigentümer des Gebäudes ist oder die Zustimmung des Eigentümers vorliegt, und gewährt nach Terminabsprache sicheren Zugang zu Dach, Technikräumen, Zählerschrank und Leitungswegen.
(2) Der Kunde teilt Smartelektric vor Vertragsschluss ihm bekannte Umstände mit, die Planung oder Montage beeinflussen, insbesondere Schäden oder Undichtigkeiten am Dach, Asbest oder andere Schadstoffe, verdeckte Leitungen, Denkmalschutz oder bestehende Anlagen.
(3) Für Monitoring, Fernwartung und Herstellergarantie stellt der Kunde, soweit erforderlich, eine Internetverbindung am Aufstellort bereit.
(4) Entstehen durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten Mehrkosten oder Verzögerungen, trägt diese der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Preise und Umsatzsteuer
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Fahrt- und Nebenkosten sind nur zusätzlich zu zahlen, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
(2) Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG wird nur angewendet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Kunde macht hierzu vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Beruht eine nachträgliche Steuerforderung auf schuldhaft falschen Angaben des Kunden, hat dieser den entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Leistungen, die nicht unter § 12 Abs. 3 UStG fallen, insbesondere Ladeeinrichtungen und Serviceverträge, werden mit dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz berechnet.
§ 6 Zahlung
(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan: 55 % als vereinbarte Vorauszahlung zur Materialbeschaffung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung, 35 % als Abschlagszahlung nach Abschluss der Dachmontage, 10 % als Schlusszahlung nach Fertigstellung und Abnahme. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(2) Smartelektric beginnt mit der Materialbestellung und Terminreservierung erst nach Eingang der Vorauszahlung. Bis zum Zahlungseingang verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
(3) Auf Verlangen des Kunden stellt Smartelektric für die Vorauszahlung eine Sicherheit oder verschafft dem Kunden nach Anlieferung Eigentum an den bezahlten Komponenten. Soweit auf den Vertrag § 650m BGB anzuwenden ist, gelten dessen Vorgaben vorrangig.
(4) Zählerwechsel, Netzfreigabe oder Einspeisefreigabe durch Netz- oder Messstellenbetreiber sind keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung, sofern die von Smartelektric geschuldete Leistung fertiggestellt und abnahmefähig ist.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Smartelektric darf die weitere Ausführung bis zum Ausgleich fälliger Zahlungen einstellen, nachdem dem Kunden eine angemessene Frist gesetzt wurde.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sein gesetzliches Recht, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
§ 7 Ausführungsfristen
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
(2) Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, ungeeigneter Witterung, Lieferstörungen trotz ordnungsgemäßer Bestellung, fehlender Mitwirkung des Kunden, nachträglichen Änderungswünschen oder anderen Umständen, die Smartelektric nicht zu vertreten hat. Smartelektric informiert den Kunden unverzüglich.
§ 8 Netzbetreiber und Dritte
(1) Soweit vereinbart, übernimmt Smartelektric die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister. Geschuldet ist die fachgerechte und rechtzeitige Einreichung, nicht die Entscheidung oder Bearbeitungsdauer des Netzbetreibers.
(2) Zählerwechsel, Netzanschluss und Einspeisefreigabe erfolgen durch den Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Eine bestimmte Einspeisevergütung oder Förderung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde.
(3) Um Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt die Montage in der Regel parallel zur Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, sofern der Kunde nicht verlangt, dessen Rückmeldung abzuwarten. Der Netzbetreiber kann die Einspeisung begrenzen, im Einzelfall bis auf null (Nulleinspeisung), oder den Anschluss an Bedingungen knüpfen; die Eigennutzung des erzeugten Stroms bleibt davon unberührt. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen bleibt in diesem Fall geschuldet. Erforderliche Anpassungen, z. B. die Einrichtung einer Einspeisebegrenzung, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
§ 9 Prognosen
Ertrags-, Autarkie-, Eigenverbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf Prognosen und Annahmen. Sie sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt ist. Verschattung, Verschmutzung, Schnee, Witterung und Verbrauchsverhalten können den tatsächlichen Ertrag beeinflussen.
§ 10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme, die protokolliert werden soll. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Diese werden im Protokoll festgehalten und beseitigt.
(2) Eine Abnahmefiktion tritt gegenüber Verbrauchern nur unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein, insbesondere nur, wenn Smartelektric den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen hingewiesen hat.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung Eigentum von Smartelektric, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind. Der Eigentumsvorbehalt berechtigt nicht zum eigenmächtigen Ausbau.
§ 12 Gewährleistung und Herstellergarantien
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängel an gelieferten beweglichen Sachen, die nicht für ein Bauwerk verwendet werden, ein Jahr.
(2) Herstellergarantien sind eigenständige Versprechen des jeweiligen Herstellers nach dessen Garantiebedingungen. Sie gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten und schränken diese nicht ein. Smartelektric unterstützt den Kunden bei der Abwicklung eines Garantiefalls.
(3) Mängel können per E-Mail, Telefon oder Brief angezeigt werden.
§ 13 Haftung
(1) Smartelektric haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 14 Serviceleistungen
(1) Service-Pakete (Basic, Plus, Premium) haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Ihr Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Ist im Angebot ein Service-Paket für einen bestimmten Zeitraum kostenlos enthalten, endet es mit Ablauf dieses Zeitraums automatisch. Eine Fortsetzung erfolgt nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden.
(3) Ein entgeltliches Service-Paket verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Nach der Verlängerung kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(4) Reparaturen, Ersatzteile außerhalb der Herstellergarantie und Einsätze, die nicht im Paket enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Smartelektric beginnt mit der Ausführung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich einen früheren Beginn.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet und, soweit erforderlich, an Netz- und Messstellenbetreiber, Hersteller, Lieferanten und beauftragte Fachbetriebe übermittelt. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter smartelektric.de.
§ 17 Streitbeilegung
Smartelektric ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entgegenstehen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Smartelektric.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Smartelektric GmbH, Egerländerstr. 4, 36179 Bebra, Telefon 06622 9339960, E-Mail info@smartelektric.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Smartelektric GmbH, Egerländerstr. 4, 36179 Bebra, E-Mail: info@smartelektric.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) und Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen.

