Warum der Zählerschrank bei einer PV-Anlage überhaupt zum Thema wird
Wer eine Photovoltaikanlage plant, rechnet mit Modulen, Wechselrichter und vielleicht einem Speicher. Dass auf einmal auch der Zählerschrank auf der Rechnung steht, wirkt dann schnell wie ein Zusatzgeschäft. Das ist es nicht, und der Grund lässt sich in einem Satz sagen: Der Netzbetreiber nimmt die Anlage nicht in Betrieb, wenn der Zählerplatz nicht seinen Anschlussbedingungen entspricht.
Dahinter stehen zwei Regelwerke. Die VDE-AR-N 4100 beschreibt, wie ein Zählerplatz aufgebaut sein muss. Die Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers – in Nordhessen meist die EAM Netz GmbH – konkretisieren das für sein Netzgebiet. Beides ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung für die Inbetriebnahme.
Mit der PV-Anlage kommt einiges zusammen: ein Zweirichtungszähler statt des alten Zählers, eine eigene Absicherung für die Erzeugungsanlage, Überspannungsschutz, oft ein Speicher, häufig noch eine Wallbox. Und seit § 14a EnWG braucht jedes steuerbare Gerät zusätzlich eine Steuerbox mit zwei Schnittstellen. Ein Schrank aus den Neunzigern war für nichts davon gedacht.