Einspeisevergütung 2027: Was sich für neue PV-Anlagen ändert
Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte einen Termin im Kalender haben: den 31. Dezember 2026. Danach gelten für neue Anlagen voraussichtlich andere Regeln.
Was geplant ist
Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2026 eine Novelle des EEG beschlossen. Kern der Änderung: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Wer danach eine Anlage in Betrieb nimmt, müsste seinen überschüssigen Strom selbst vermarkten, statt eine gesetzlich garantierte Vergütung zu bekommen.
Für eine Übergangszeit ist eine befristete Zahlung über 36 Monate vorgesehen. Deren Anwendungsbereich schrumpft allerdings jährlich: 2027 soll sie für Anlagen unter 50 kW gelten, 2028 unter 25 kW, 2029 nur noch unter 7 kW.
Zusätzlich: Begrenzung der Einspeiseleistung
Für Neuanlagen ohne Eigenverbrauch oder Speicher ist außerdem eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent geplant. Im Klartext: Ohne Batteriespeicher dürfte nur noch die Hälfte der Nennleistung ins Netz. Damit wird ein Speicher für neue Anlagen wirtschaftlich deutlich wichtiger, als er es heute schon ist.
Was sicher ist – und was nicht
Noch ist es kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat entscheiden im Herbst 2026, zusätzlich muss die EU-Kommission zustimmen. Es kann sich also noch etwas ändern.
Sicher ist dagegen der Bestandsschutz: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Einspeisevergütung unverändert für 20 Jahre. Das gilt auch dann, wenn die Reform danach in Kraft tritt.
Was das praktisch bedeutet
Zwischen erstem Gespräch, Angebot, Netzanmeldung, Materialbeschaffung und Montage vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate – je nach Auslastung und Verfügbarkeit. Wer die aktuelle Vergütung noch sichern möchte, sollte das Projekt nicht bis in den Herbst schieben.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben zeitlich noch machbar ist. Wenn nicht, rechnen wir Ihnen durch, was die neuen Regeln für Ihre Anlage bedeuten würden – in vielen Fällen bleibt eine PV-Anlage auch dann sinnvoll, nur verschiebt sich die Rechnung stärker in Richtung Eigenverbrauch.
Stand: August 2026. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
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