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Netzentgelt-Reform: Mehr Grundpreis für Haushalte mit PV-Anlage? Das steht im Entwurf

Posted on 2 Nov. um 8:32 am Uhr
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Stand: 2. November 2026. Alles Folgende beruht auf dem Festlegungsentwurf AgNes der Bundesnetzagentur und ist noch nicht beschlossen.

Netzentgelte machen laut Bundesnetzagentur etwa 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus. Die Behörde will die Systematik reformieren. Für Besitzer einer PV-Anlage ist ein Punkt besonders wichtig: der Grundpreis.

Was ist geplant?

  • Für Haushalte bleibt es bei Grundpreis (Euro pro Jahr) und Arbeitspreis (Cent pro kWh). Neu sind verbindliche Vorgaben für den Grundpreis, unter anderem eine Obergrenze.
  • Für Prosumer (Verbraucher mit Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss) sieht der Entwurf laut ZfK einen Grundpreisaufschlag von 70 bis 90 Prozent vor.
  • Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind ausgenommen.
  • Die Bundesnetzagentur nennt im Zwischenstand vom Mai voraussichtliche Mehrkosten von unter 100 Euro pro Jahr für Prosumer. Ob das für Ihre Anlage zutrifft, hängt vom späteren Grundpreis Ihres Netzbetreibers ab.

Wann soll es gelten?

Die Behörde will die Rahmenfestlegung Ende 2026 erlassen. Die neue Systematik soll grundsätzlich ab Anfang 2029 gelten. Netzbetreiber sollen Prosumer erstmals bis 1. April 2028 identifizieren und dem Lieferanten melden; ab diesem Datum soll die Prosumer-Eigenschaft auf der Rechnung stehen.

Was ist mit Speichern?

Speicher, Einspeiser und Elektrolyseure sollen künftig erstmals Netzentgelte zahlen. Laut Entwurf sollen Anlagen mit endgültiger Investitionsentscheidung vor der Bekanntgabe der Festlegung (geplant 1. Januar 2027) und Inbetriebnahme bis Anfang August 2029 für 20 Jahre von den Finanzierungsentgelten befreit sein. Der Nachweis ist bis Ende März 2027 beim Netzbetreiber einzureichen. Als endgültige Investitionsentscheidung gilt, wenn Komponenten für mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens verbindlich bestellt sind und die Verträge nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden lösbar sind. Wie diese Stichtagsregel bei Heimspeichern im Einzelfall angewendet wird, sollten Sie nach der endgültigen Festlegung prüfen.

Was heißt das praktisch?

  • Eine PV-Anlage senkt weiterhin den Strombezug; der Aufschlag verschiebt die Rechnung leicht, ändert aber nicht die Grundlogik.
  • Einen Kauf nur wegen der Stichtagsregel würden wir nicht empfehlen, solange sie nicht festgelegt ist.
  • Die Vergütung bei Neuanlagen ist ein anderes Thema, siehe Einspeisevergütung 2027; zu Speichern siehe MiSpeL.

Was Sie jetzt tun können

  • Entscheidungen zu Anlage und Speicher nicht überstürzen, aber auch nicht grundlos verschieben
  • Ende 2026 auf die endgültige Festlegung achten
  • Bestehende Planung mit uns durchrechnen: Photovoltaik-Montage und Kontakt

Zur Abgrenzung von dynamischen Stromtarifen und zeitvariablen Entgelten: Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3).

Quellen: Bundesnetzagentur, Zwischenstand AgNes (27.05.2026), ZfK zum AgNes-Festlegungsentwurf. Kein Rechts- oder Steuerrat.

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Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3): Was Sie vom Netzbetreiber verlangen können und was die Reform ändert

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