Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3): Was Sie vom Netzbetreiber verlangen können und was die Reform ändert
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Stand: 2. November 2026. Die Netzentgelt-Reform (AgNes) ist ein Entwurf der Bundesnetzagentur und noch nicht festgelegt.
Ein dynamischer Stromtarif folgt dem Börsenpreis. Das ist nicht dasselbe wie zeitvariable Netzentgelte. Letztere betreffen den Anteil der Rechnung, den Ihr Netzbetreiber bekommt. Beides lässt sich kombinieren, wird aber oft verwechselt.
Was gilt heute: Modul 3
Seit April 2025 müssen Verteilnetzbetreiber nach der Festlegung BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur kleinen Verbrauchern mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung zeitvariable Netzentgelte anbieten („Modul 3“). Dazu zählen etwa Wärmepumpen und Wallboxen, die nach § 14a EnWG steuerbar sind. Laut ZfK gibt es Modul 3 nur zusammen mit dem pauschalen Modul 1.
- Der Netzbetreiber legt pro Tag Zeitfenster mit unterschiedlichen Preisstufen fest (typischerweise drei Stufen), meist einmal jährlich im Preisblatt.
- Wer sein Gerät außerhalb der teuren Zeiten laufen lässt, spart Netzentgelt.
- Voraussetzung ist ein passender Zähler; Details dazu im Beitrag Smart Meter und dynamischer Stromtarif.
Was noch offen ist
In der Praxis ist die Umsetzung uneinheitlich. Eine von der ZfK zitierte Branchenanalyse fand, dass nur 14 von 169 untersuchten Netzbetreibern Modul 3 angeboten haben. Ob Ihr Netzbetreiber dazugehört, zeigt das Preisblatt oder eine Anfrage dort. Wie viel Sie konkret sparen, hängt vom Preisblatt ab und lässt sich nicht pauschal nennen.
Was die Reform vorsieht (Entwurf)
Die Bundesnetzagentur arbeitet an der Reform der Netzentgeltsystematik (AgNes). Laut ihrem Entwurf:
- Für Haushalte sind dynamische Netzentgelte zunächst nicht vorgesehen. Stattdessen sollen zeitvariable Entgelte (Modul 3) weiterentwickelt werden.
- Dynamische Netzentgelte sollen zuerst für Speicher kommen (frühestens 2030, möglichst bis 2033), später für Einspeiser (frühestens 2032, möglichst bis 2035).
- Für Niederspannung (Heimspeicher, E-Autos) soll ein freiwilliger Einstieg (Opt-in) so früh wie technisch möglich kommen.
- Die Rahmenfestlegung soll laut Bundesnetzagentur Ende 2026 erlassen werden, die neue Systematik grundsätzlich ab Anfang 2029 gelten.
Die Folgen für Haushalte mit PV-Anlage beschreibt der Beitrag Netzentgelt-Reform: Mehr Grundpreis für Haushalte mit PV-Anlage?
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen, ob Ihre Wärmepumpe oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemeldet ist
- Das Preisblatt Ihres Netzbetreibers ansehen: Wird Modul 3 angeboten, zu welchen Zeiten und Preisen?
- Lastverschiebung nur planen, wenn eine Zeitsteuerung vorhanden ist (Home Assistant oder Wallbox-Zeitplan)
Wir beraten Sie zu Zähler, Steuerung und Energiemanagement. Zur Kontaktseite. Zur Abgrenzung lesen Sie auch Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif ohne Speicher?
Quellen: Bundesnetzagentur, Zwischenstand AgNes (27.05.2026), ZfK zum AgNes-Festlegungsentwurf, ZfK zu Modul 3. Kein Rechts- oder Steuerrat.
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