Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser: Was der Bund zahlt und bis wann Sie beantragen können
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Stand: 2. November 2026. Angaben laut Programmseite des Bundes; Förderbedingungen können sich ändern.
Wer in einem Haus mit mehreren Wohnungen eine Ladestation für das E-Auto will, scheitert oft an Kosten und Abstimmung. Ein Bundesprogramm soll genau hier helfen. Für einen Teil der Antragsteller endet die Frist in wenigen Tagen.
Was ist das Programm?
„Laden im Mehrparteienhaus“ fördert private Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Laut ACE (Auto Club Europa) stellt der Bund insgesamt 500 Millionen Euro bereit; die Abwicklung läuft nicht über die KfW, sondern über ein eigenes Online-Portal.
Was wird gefördert?
- Vorbereitung der Stellplätze (Leerrohre, Leitungen, technische Ausrüstung)
- Ladepunkte, die an die Vorbereitung angeschlossen werden
- Netzanschluss und zugehörige Bauarbeiten
Laut Programmseite gibt es bis zu 2.000 Euro je elektrifizierbarem Stellplatz. Nach Angaben des ACE gilt: 1.300 Euro für die reine Vorbereitung, 1.500 Euro für einen Ladepunkt mit Wallbox, 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Die Ladeleistung ist auf 22 kW begrenzt.
Wer kann beantragen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder
- private Eigentümer von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
- Stellplatzeigentümer sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen mit großem Wohnungsbestand (dieser Aufruf endete laut Programmseite am 15. Oktober 2026)
Fristen und Voraussetzungen
Für Eigentümergemeinschaften und kleine Unternehmen können Anträge laut Programmseite bis 10. November 2026 gestellt werden, solange Mittel vorhanden sind. Das ACE nennt zusätzlich: mindestens sechs Stellplätze elektrifizieren, 20 Prozent der Stellplätze vorbereiten, Antrag vor Projektbeginn. Wer schon bestellt oder gebaut hat, hat in der Regel keinen Anspruch mehr. Die genauen Bedingungen sollten Sie auf der Programmseite prüfen.
Was heißt das praktisch?
Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus gilt das Programm nicht. Für Eigentümergemeinschaften lohnt sich der Antrag nur mit einem tragfähigen Konzept: Zählerschrank und Hauszuleitung müssen die zusätzliche Last aushalten, und die Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt Pflicht. Steuerbare Ladepunkte unterliegen zudem § 14a EnWG. Die Grundlagen lesen Sie im Beitrag Wallbox anschließen: Was vor dem Kauf geklärt sein muss.
Was Sie jetzt tun können
- Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen; bei Zeitnot frühzeitig beim Programmträger nachfragen
- Elektro-Bestand prüfen lassen: Zählerschrank, Hauptleitung, freie Kapazität
- Angebot für Vorbereitung und Lastmanagement einholen, aber nichts beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist
Wir prüfen Ihren Elektrobestand und erstellen ein Angebot für die Ladeinfrastruktur. Sprechen Sie uns an.
Quellen: Programmseite Laden im Mehrparteienhaus, ACE: Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser. Kein Rechts- oder Steuerrat.
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